Eine Vielzahl unserer psychologischen Angebote richtet sich an Selbstzahler. Die Preise hierfür entnehmen Sie gerne der nachfolgenden Tabelle.

Sofern Sie sich speziell für eine Verhaltenstherapie interessieren, klicken Sie bitte auf die nachfolgenden Versicherungsformen.

ArtDauerPreis*
Psychotherapie / Psychologische Beratung 50 Minuten 100,55 € ** (2,7-facher Satz)
153,00 € ** (3,5-facher Satz)
Paar- und Familiengespräch

50 Minuten
90 Minuten
125,- €
200,- €
Coaching 50 Minuten153,- €

*Alle Angaben ohne Gewähr. Wir behalten uns das Recht vor, die hier dargestellten Preise in der Zukunft zu verändern. Hausbesuche bzw. “Therapie vor Ort” sind möglich. Hierfür berechnen wir eine zusätzliche Kilometerpauschale. ** Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOP/GOÄ)

Gesetzlich Versicherte
Privatversicherte & Beihilfeberechtigte
Selbstzahler

Gesetzlich Versicherte

Unsere Praxis in Bargteheide ist eine freie Praxis (d.h. ohne sogenannten Kassensitz), sodass wir dort lediglich Verhaltenstherapie für Privatpatienten, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler anbieten.

Im Eilbergweg 9 in 22927 Großhansdorf führt Frau M. Sc. Psych. Sarah Gericke seit 2019 eine Niederlassung, d.h. eine Kassenpraxis. Hier können gesetzlich Versicherte aller Krankenkassen behandelt werden. Die Sprechstunden werden nach telefonischer Vereinbarung vergeben unter der mobilen Praxisnummer 01522/4241088.

Privatversicherte & Beihilfeberechtigte

Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin ist Frau M. Sc. Psych. Sarah Gericke im Arzt-/Psychotherapeutenregister eingetragen (gemäß § 4 der Ärzte-Zulassungsverordung). Dies gilt ebenso für Frau Gabriele Sczeponek-Henke, die eine approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ist.

Hierdurch ist bei Privatversicherten eine Abrechnung mit den Krankenkassen von bis zu vier Sitzungen in den meisten Fällen möglich. Die Kostenübernahme für eine Psychotherapie ist darüber hinaus meist individuell vertraglich geregelt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach den Vertragsbedingungen und ob diese die Kosten für die Behandlung bei einer Psychologischen Psychotherapeutin und/oder einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin übernimmt. Fragen Sie ggf. auch nach den Formblättern zur Beantragung der Kostenübernahme für Ihre therapeutische Behandlung.

Als Beihilfeberechtigte können Sie ebenso die ersten vier sog. “probatorischen Sitzungen” in Anspruch nehmen. Hierfür bitten wir Sie, vorab die Beihilfestelle zu kontaktieren und die Formalitäten zu klären, sowie die Antragsformulare für eine Psychotherapie anzufordern.

Selbstzahler

Als Selbstzahler haben Sie den Vorteil, dass Sie Ihre Wunschbehandlung zügig und ohne lange Wartezeiten oder Formalitäten in Anspruch nehmen können. Auch die Frequenz und Dauer dürfen Sie mitbestimmen. Zusätzlich entfällt die Informationsweitergabe der Behandlung an die Krankenkasse, was für Menschen mit (zukünftigen) Berufen im Staatsdienst bzw. als Beamter von erheblicher Relevanz ist. Es muss auch kein Bericht verfasst werden, in dem steht, dass Sie “krank” sind.

Selbstverständlich bieten wir Ihnen an, die Kosten einer Verhaltenstherapie/Psychotherapie selber zu tragen. Die Kosten richten sich hierbei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und betragen aktuell für eine 50-minütige Sitzung wahlweise 100,56 € oder 153,00 € – je nachdem wie komplex die Behandlung der seelischen Erkrankung ist. Die modernen Methoden der verhaltenstherapeutischen Behandlung erlauben es, dass wir Ihnen bei Sitzungen im vierwöchentlichen Turnus eine hohe Behandlungsqualität bieten können und Sie wiederum ausreichend Zeit haben, die neuen Sicht- und Verhaltensweisen im Alltag zu erproben. Viele entscheiden sich für diesen monatlichen Sitzungsrhythmus, bei dem unter Umständen “nur” der o.g. Betrag pro Monat auf Sie zukommt.

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